Allerseelenablass noch bis 8. November
Ein besonders wertvoller Dienst für die Verstorbenen ist das Gewinnen eines Ablasses. Allen, die an der Friedhofsfeier zur Allerheiligen oder Allerseelen teilgenommen haben, und damit bereits einen Teil der Ablassbedingungen erfüllt haben, gewährt die Kirche von 1. bis 8. November täglich einen vollkommen Ablass für die Verstorbenen unter den üblichen Ablassbedingungen:
+Empfang des Bußsakramentes (dies kann an einem Tag zwischen 1. und 8. 11. geschehen) und entschiedene Abkehr von der Sünde
+ Besuch der Heiligen Messe und Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters
Dazu kommen als weitere Bedingungen Besuch des Friedhofs und Gebet für die Verstorbenen.