Beichtgelegenheiten zu Ostern

Beichtgelegenheiten zu Ostern

Zu den Geboten der Kirche gehört die Osterbeichte. Das heißt, dass jeder Katholik mindestens einmal im Jahr, nämlich vor Ostern das Sakrament der Versöhnung empfangen soll, selbst wenn er nur lässliche Sünden hat. Bei schweren Sünden ist eine Beichte Voraussetzung für den Empfang der Heiligen Eucharistie.

Zur Vorbereitung empfiehlt sich eine gründliche Gewissenserforschung, dabei hilft sicherlich ein guter Beichtspiegel, der dazu dient, das eigene Leben mit den Augen Gottes ohne Beschönigung und ganz und gar ehrlich zu betrachten. Beichtspiegel gibt es im Gotteslob oder hier zum Herunterladen (auf dieser Vorlage findet sich auch der Ablauf der Beichte)

Du hast Scheu, beichten zu gehen? Dann lies zuerst die Geschichte vom barmherzigen Vater, das wird dich ermutigen. (Lukas 15,11-32)

Beichtzeiten sind:

Karfreitag von 14.00 -14.50 Uhr und bei Bedarf nach dem Kinderkarfreitag

Karsamstag von 8.00-10.00 Uhr

Ostersonntag und Ostermontag 8.30-8.50 Uhr